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Der Erweiterungsprozess

Der Prozess der EU-Erweiterung

Die Europäische Union zählt derzeit 27 Mitgliedstaaten, während ein Verfahren über ihre künftige Erweiterung läuft.
Zur Zeit haben mehrere Länder den Status eines Beitrittskandidaten und warten auf ihren EU-Beitritt, während andere potenzielle Kandidaten für die Zukunft sind.
Nach Unterzeichnung des EU Beitrittsvertrages hat Kroatien den Status eine Beitrittslandes und soll der EU im Juli 2013 beitreten.

Erweiterungsländern
  • Beitrittsland: Kroatien.
  • Kandidatenländer: Island; ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien; Montenegro; und die Türkei.
  • potenzielle Kandidaten: Albanien; Bosnien und Herzegowina; Serbien; und Kosovo im Sinne der Resolution 1244/99 des UN-Sicherheitsrats.
Erweiterungspolitik

Jedes Jahr verabschiedet die Europäische Kommission ein Strategiepapier, in dem sie ihre Erweiterungspolitik darlegt, wie auch für jedes Bewerberland oder potenzielle Bewerberland einen Fortschrittsbericht, in dem die politischen und wirtschaftlichen Entwicklungen des jeweiligen Landes beschrieben sind. In den Fortschrittsberichten wird bewertet:
  • inwieweit die Bewerberländer in der Lage sind, die EU-Rechtsvorschriften umzusetzen
  • welche Fortschritte die potenziellen Bewerberländer bei der Übernahme der EU-Standards erreicht haben und ob sie bestimmte andere Kriterien erfüllen
Die Fortschrittsberichte umfassen neben anderen Dingen statistische Eckdaten der einzelnen Länder. Auch die Statistik wird in diesem Zusammenhang von der Kommission bewertet.

Gezielte Heranführungshilfe

Die EU gewährt diesen Ländern eine gezielte Heranführungshilfe. Diese finanzielle Heranführungshilfe wird mit einem neuen Instrument für Heranführungshilfe (IPA) gewährt.

Siehe auch

Links
Letzte Aktualisierung 23.01.2012